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Allgemeine Information über Girokonten:

 

Das Girokonto ist hier in Deutschland rechtlich unter den Paragraphen 676f bis 676h des BGB geregelt. Ohne Einhaltung einer Frist, ist die Kündigung des Girokontos für den Kunden jederzeit  möglich. Hierfür darf die Bank keine Bankgebühren erheben. Natürlich hat auch die Bank die Möglichkeit das Konto zu kündigen, wenn:

  • der Kunde die Leistungen des Kreditinstitutes missbraucht, insbesondere für gesetzwidrige Transaktionen, z. B. Betrug, Geldwäsche o. ä.

  • nicht sichergestellt ist, dass das Institut die für die Kontoführung und -nutzung vereinbarten üblichen Entgelte erhält

  • der Kunde sich nicht an die Vereinbarungen hält.

  • der Kunde Falschangaben macht, die für das Vertragsverhältnis wesentlich sind

  • der Kunde Mitarbeiter oder Kunden grob belästigt oder gefährdet

  • die bezweckte Nutzung des Kontos zur Teilnahme am bargeldlosen Zahlungsverkehr nicht gegeben ist, weil z. B. das Konto durch Handlungen vollstreckender Gläubiger blockiert ist oder ein Jahr lang umsatzlos geführt wird.

Auch für Minderjährige kann mit Zustimmung der Erziehungsberechtigten das Girokonto eingerichtet werden.

Ein Girokonto ist immer auch ein Kontokorrentkonto, also ein Konto in laufender Rechnung nach § 355 HGB, bei dem täglich ein Saldo, der einer der beiden beteiligten Parteien zusteht, ermittelt wird.

 



Nutzung des Girokontos:

 

Wenn das Guthaben für die Verfügungen nicht ausreicht, spricht man vom Überziehen des Kontos (also die Bank gewährt einen Kredit). Dies wird als Dispositionskredit vertraglich vereinbart. Daneben gibt es teilweise eine von der Bank geduldete Überziehung über den Dispo hinaus, bzw. bei Nichtbestehen eines Dispo-Vertrages. Voraussetzung hierfür ist eine entsprechende Bonität sowie in Deutschland die Akzeptanz der Schufa-Klausel. Wir empfehlen bei ständiger Beanspruchung des Dispokredites eine Umschldung durchen einen Ratenkredit, wobei die Kreditzinsen deutlich günstiger sind, als beim Dispokredit.

Mittels Barabhebungen, Bareinzahlungen, Überweisungen, Lastschriften, Daueraufträge kann der Girokontoinhaber über sein Konto verfügen. Die Aufträge können schriftlich, per Telefon, Online-Banking oder Selbstbedienungs-Terminals erfolgen.

Weit verbreitet ist die Nutzung der über das Girokonto abgewickelten Debit-Karten wie der Maestro-Karte und Kreditkarte.



 

Kontoauszüge und Kontenabschlüsse

 

Die Bank ist verpflichtet, dem Kunden Kontoauszüge zur Verfügung zu stellen. Dies erfolgt meist über Kontoauszugsdrucker.  Zunehmend wird der Kontoauszug auch elektronisch bereitgestellt. Seltener erhält der Kunde Auszüge per Post.

In regelmäßigen Abständen rechnet die Bank das Girokonto ab und belastet Zinsen und Gebühren. Gemäß den Allgemeinen Geschäftsbedingungen muss der Kunde diesen Abschlüssen binnen sechs Wochen widersprechen, wenn Fehler auftreten.



 

Kosten

 

Guthaben werden üblicherweise nicht oder nur gering verzinst. Die Verzinsung einer Überziehung ist im Gegensatz hierzu relativ hoch, sie liegt in der Regel zwischen 7 und 15 Prozent. Meist wird eine Kontoführungsgebühr als Pauschale oder je Buchungsposten berechnet. Die Mehrzahl der Banken bietet jedoch inzwischen auch kostenlose Girokonten an, was jedoch meistens an Bedingungen geknüpft wird, wie zum Beispiel ein regelmäßiger Geldeingang oder eine reine Online-Kontoführung. Für Schüler, Studenten und Auszubildende ist die Kontenführung ebenfalls meist kostenlos



 

Legitimationsprüfung

 

In Deutschland sind die Geldinstitute bei der Eröffnung eines neuen Girokontos verpflichtet, die Identität des Inhabers zu überprüfen. Dazu muss ein gültiger Personalausweis oder ein Reisepass  vorgelegt werden. Die Legitimationsprüfung führen Geldinstitute entweder selbst durch oder sie nutzen das Postident-Verfahren der Deutschen Post AG.

 

 

 

 

 

 

 

 

 
 
 

 

 

 

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